Blog · 17. Oktober 2026

KI-Bilder mit echten Mitarbeiterfotos: Was beim Team-Avatar wirklich schiefgehen kann

Das Fotoshooting ist teuer, die Hälfte des Teams war krank, also lädt das Marketing die alten Porträts in einen KI-Bildgenerator. Heraus kommt ein perfektes Teambild, das es so nie gegeben hat. Klingt praktisch, berührt aber gleich vier Rechtsfragen auf einmal.

KI-Bilder mit echten Mitarbeiterfotos: Was beim Team-Avatar wirklich schiefgehen kann – Thomas Kowoll, externer Datenschutzbeauftragter

Professionelle Teamfotos sind aufwendig. Termin finden, Fotograf buchen, und am Ende fehlen doch wieder drei Leute. Kein Wunder, dass immer mehr Betriebe auf KI-Bildgeneratoren setzen. Die Ergebnisse sind inzwischen so gut, dass man sie kaum noch von echten Fotos unterscheiden kann. Genau das ist der Punkt, an dem es rechtlich spannend wird.

So läuft das typischerweise ab

Nehmen wir ein Ingenieurbüro mit 40 Mitarbeitern, das seine Website und den LinkedIn-Auftritt auffrischen will.

Schritt eins: Das Marketing sammelt vorhandene Porträtfotos aus dem Intranet, von Mitarbeiterausweisen oder vom letzten Shooting.

Schritt zwei: Die Fotos werden in einen KI-Bildgenerator hochgeladen, oft ein Cloud-Dienst. Manche Tools werden vorher mit mehreren Bildern pro Person angelernt, damit sie das Gesicht zuverlässig wiedergeben.

Schritt drei: Die KI erzeugt neue Bilder. Das ganze Team gemeinsam vor dem Bürogebäude, einzelne Kollegen im Gespräch auf der Baustelle, dazu stilisierte Avatare für Social Media.

Schritt vier: Die Bilder landen auf der Karriereseite, in Stellenanzeigen und in LinkedIn-Posts.

Was dabei rechtlich passiert, ist mehr als nur ein Foto veröffentlichen.

Sind das biometrische Daten?

Ein normales Foto ist nach der DSGVO nicht automatisch ein biometrisches Datum. Das wird es erst, wenn es mit speziellen technischen Verfahren so ausgewertet wird, dass die Person eindeutig identifiziert werden kann. Ob ein Generator, der Gesichtsmerkmale lernt, um sie realistisch nachzubilden, darunter fällt, ist unter Fachleuten umstritten. Mein pragmatischer Rat: Planen Sie so, als ob die strengeren Regeln für besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO gelten. Dann brauchen Sie eine ausdrückliche Einwilligung, und genau die brauchen Sie aus anderen Gründen ohnehin.

Die Einwilligung im Arbeitsverhältnis

Im Arbeitsverhältnis ist Einwilligung heikel, weil ein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Freiwillig ist sie nur, wenn niemand Nachteile befürchten muss, der Nein sagt. Nach § 26 BDSG muss die Einwilligung schriftlich oder elektronisch erteilt werden, und Sie müssen in Textform über Zweck und Widerrufsrecht aufklären. Eine Klausel im Arbeitsvertrag reicht nicht.

Benennen Sie konkret, was passiert: welcher Anbieter, welche Art Bilder, wo sie erscheinen. Wer nur in ein Foto auf der Website eingewilligt hat, hat damit noch lange nicht zugestimmt, dass eine KI ihn in Szenen setzt, die nie stattgefunden haben.

Widerruf und Ausscheiden

Datenschutzrechtlich kann die Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Für das Recht am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz hat das Bundesarbeitsgericht 2015 entschieden, dass eine Einwilligung nicht automatisch mit dem Ausscheiden endet. Wie sich das zur DSGVO verhält, ist nicht abschließend geklärt. Ich rate: Regeln Sie in der Einwilligung von vornherein, dass KI-Bilder beim Ausscheiden ersetzt werden. Das erspart Streit.

Der Anbieter und das Training

Viele Bildgeneratoren sitzen in den USA und behalten sich vor, hochgeladene Bilder für das eigene Training zu nutzen. Für Mitarbeiterporträts ist das ein No-Go. Prüfen Sie Auftragsverarbeitungsvertrag, Drittlandtransfer und vor allem die Trainingsklausel. Im Zweifel ein Business-Tarif, bei dem das Training ausgeschlossen ist, oder ein anderer Anbieter.

Die Kennzeichnung nach dem AI Act

Seit dem 2. August 2026 gilt Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung. Wer ein KI-Bild veröffentlicht, das echte Personen täuschend echt zeigt, muss offenlegen, dass es künstlich erzeugt wurde. Ein realistisches Teamfoto, das es so nie gab, fällt nach meiner Einschätzung darunter. Der Digital Omnibus zur KI-Verordnung hat zwar Hochrisiko-Pflichten verschoben, diese Transparenzpflicht aber nicht. Ein kurzer Hinweis wie „KI-generiertes Bild“ am Bild genügt in der Praxis meist.

Fazit

KI-Teambilder sind kein Tabu. Aber sie brauchen mehr Vorbereitung als ein normales Foto: eine eigene, konkrete Einwilligung jedes Mitarbeiters, einen Anbieter ohne Training mit Ihren Bildern, eine Regel für das Ausscheiden und eine sichtbare Kennzeichnung. Wer das sauber aufsetzt, hat moderne Bilder ohne Bauchschmerzen. Wenn Sie das für Ihren Betrieb durchgehen wollen, schreiben Sie mir oder buchen Sie direkt das kostenlose Erstgespräch.

Stand: Oktober 2026.